An- Ummeldung
Sie möchten ein Fahrzeug oder Anhänger zulassen,
dann benötigen Sie dazu folgende Formulare:
- Antrag auf Zulassung -----> zum ausdrucken hier klicken
- Sepa-Lastschriftmandat -----> zum ausdrucken hier klicken
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, sowie bei uns im Büro vervollständigen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist!
Achtung: Bitte lassen Sie unbedingt das Bevollmächtigungsfeld frei!, da WIR als Zulassungsdienst uns dort eintragen müssen!
Benötigte Unterlagen für eine private Zulassung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- gültige TÜV-Bescheinigung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis im Original
- bei Neuwagen benötigen Sie auch die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere)
- die alten Kennzeichen, sofern diese nicht übernommen werden möchten und Sie ein neues Berliner Kennzeichen wünschen.
Hinweis: | Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese, den Brief zur Zulassungsstelle in die Ferdinand-Schultze-Straße 55. 13055 Berlin schicken, sofern die Anmeldung in Berlin erfolgen soll. Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen. |
Benötigte Unterlagen für eine gewerbliche Zulassung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis im Original
- bei Neuwagen benötigen Sie auch die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere)
- die alten Kennzeichen, sofern es auswärtige Kennzeichen sind und diese noch nicht abgemeldet sind, oder ein neues Berliner Kennzeichen gewünscht wird (Wunschkennzeichen)
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei einer GmbH
- Adressnachweis bei einer GmbH (z.B. Stempel oder Kopfbogen)
Hinweis: Bei einer GmbH reicht die Kopie des Personalausweises vom Antragssteller (dieser muss im Handelsregister eingetragen sein!)