An- Ummeldung
Sie möchten ein Fahrzeug oder Anhänger zulassen, dann benötigen Sie dazu folgende Formulare:
- Antrag auf Zulassung -----> zum ausdrucken hier klicken
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist und lassen das Bevollmächtigtenfeld frei, da wir uns als Zulassungsdienst dort einstempeln müssen
- Sepa-Lastschriftmandat -----> zum ausdrucken hier klicken
Bitte lassen Sie das Feld unten "Datum der Zulassung" frei, da die Behörde bei Zulassung des Fahrzeuges das Datum einträgt!
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, liegen aber auch in unserem Büro bereit zum unterschreiben.
Benötigte Unterlagen für eine Zulassung:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung im Original des neuen Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eine gültige TÜV-Bescheinigung (Sollte Ihnen der TÜV-Bericht nicht vorliegen, aber gut leserlich im Fahrzeugschein mit Stempel und Unterschrift des Gutachters stehen, reicht das aus)
- eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung von der KFZ-Versicherung)
- bei Neuwagen benötigen Sie die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere)
- die alten Kennzeichen, sofern diese nicht übernommen werden möchten und Sie ein neues Berliner Kennzeichen wünschen.
- Wenn noch kein Fahrzeugbrief bei einem Neufahrzeug ausgestellt wurde, benötigen wir den Kaufvertrag mit der Fahrgestellnummer und eine Herstellerbescheinigung (Erklärung vom Hersteller, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden)
Wenn Sie das Fahrzeug gewerblich zulassen wollen, benötigen Sie zu den oben genannten Unterlagen noch folgende:
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.) Hinweis: Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönliche haftende Gesellschafter ist
- Vereinsregister bei Vereinen und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- Bei Krankenwagen und Taxi zusätzlich die Genehmigungsurkunde
- bei Ärzten und ähnliche die Approbationsurkunde und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- bei Freiberufler den gewerblichen Mietvertrag
Hinweis: bei juristischen Personen reicht eine Kopie vom Ausweis (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.)
Hinweis: |
1. Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese den Brief zur Zulassungsstelle In diesem Fall benötigen Sie zwingend die Fahrgestellnummer und Briefnummer!
3. Bei einem Einzelunternehmen und bei einer GbR, darf die eVB nicht auf "Firma" ausgestellt sein, da Sie keine juristischen Personen sind. |