Wunschkennzeichen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, steht Ihnen das hier zur Verfügung.
Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link: zum Wunschkennzeichen
Achtung: Sie dürfen nicht mehr als 5 Kennzeichen auf Ihren Namen reservieren, da sonst von Amtswegen alle reservierten Kennzeichen gesperrt werden wegen Mehrfachreservierung!
Hinweis: |
Haben Sie das Wunschkennzeichen Ihrer Wahl gefunden, drucken Sie bitte Hierbei stehen wir Ihnen in unserem Büro auch gerne hilfreich zur Seite. |
Wichtig für private Zulassungen:
Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll!
Eine Abtretungserkärung ist nur ersten Grades möglich!
Wichtig für Einzelunternehmen und GbR:
Das Kennzeichen muss auf Ihren privaten Namen reserviert werden, da Sie keine juristische Person sind!
Wichtig für Firmen wie GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, Vereine, etc. (für alle die, die ein HRB oder ZVR):
Das Kennzeichen muss auf die Firma reserviert werden! Eine Abtretung vom Geschäftsführer oder dem Einzelprokuristen auf die Firma ist nicht möglich!