Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, steht Ihnen das hier zur Verfügung.

Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link:  zum Wunschkennzeichen

 

 

 Achtung: Sie dürfen nicht mehr als 5 Kennzeichen auf Ihren Namen reservieren, da sonst von Amtswegen alle reservierten Kennzeichen gesperrt werden wegen Mehrfachreservierung!

Hinweis: 

Haben Sie das Wunschkennzeichen Ihrer Wahl gefunden, drucken Sie bitte
die Wunschkennzeichenreservierung
vor Beendigung des Vorganges

unbedingt aus und bringen diese mit.
Nachträglicher Ausdruck ist nicht möglich

Hierbei stehen wir Ihnen in unserem Büro auch gerne hilfreich zur Seite.

 

 

Wichtig für private Zulassungen:

Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll!

Eine Abtretungserkärung ist nur ersten Grades möglich!

 

Wichtig für Einzelunternehmen und GbR: 

 

Das Kennzeichen muss auf Ihren privaten Namen reserviert werden, da Sie keine juristische Person sind!

 

Wichtig für Firmen wie GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, Vereine, etc. (für alle die, die ein HRB oder ZVR):

 

Das Kennzeichen muss auf die Firma reserviert werden! Eine Abtretung vom Geschäftsführer oder dem Einzelprokuristen auf die Firma ist nicht möglich!